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Wachsende Verwundbarkeit und die Gefahr massiver wirtschaftlicher Schäden in Folge von IT-Risiken erhöhen den Handlungsdruck, durch aktives IT-Sicherheitsmanagement Schäden zu verhindern und das Restrisiko zu minimieren. Die Verantwortung beschränkt sich allerdings keineswegs auf die jeweiligen Fachabteilungen. Vielmehr gilt: Sicherheit ist Chefsache. Dem hat auch der Gesetzgeber Rechnung getragen. Verschiedene Gesetze und Regelungen belegen die persönliche Haftung von Geschäftsführern bzw. Vorständen im Falle von Versäumnissen.

Lesen Sie mehr dazu im "Leitfaden IT-Sicherheit" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
media2u unterstützt Sie bei den folgenden Maßnahmen:

Weitere Vorteile eines externen Sicherheitsberaters: Die IT Abteilung eines Unternehmens ist erfahrungsgemäß mit der funktionalen Administration sowie dem Support der Mitarbeiter ausgelastet. Das Erarbeiten und Dokumentieren von Sicherheitsrichtlinien ist eine interne, „lästige“ Aufgabe. Der externe Dienstleister kann diese Aufgaben aufgrund seiner Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen schneller abwickeln, da er bereits hierfür vorgefertigte Abläufe zur Verfügung hat. “Learning By Doing“ oder „Try And Error – Prinzip“ ist im Bereich IT Security wenig sinnvoll und sehr gefahrenträchtig, da fehlerhaft konfigurierte Systeme ein potentielles Risiko in sich bergen. Administratoren im Unternehmen bekommen die Möglichkeit, neue innovative Ansätze und Verfahren zur Qualitätssicherung kennen zu lernen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn deren Unternehmen Datenschutzabkommen mit Drittfirmen geschlossen haben bzw. schließen werden.